Voraussetzungen

Aktuelle Information

Ein weiterer Studienbeginn des Studiengangs Bachelor Berufspädagogik ist derzeit nicht geplant. Aus diesem Grund sind Bewerbungen momentan nicht mehr möglich. Anfragen zum Studiengang sowie bestimmten Lerninhalten nehmen wir aber gern entgegen.

Voraussetzung für eine Zulassung zum Studium im Studiengang B.A. Berufspädagogik ist eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gemäß § 58 (2) des Landeshochschulgesetzes (LHG). Neben dem Abitur berechtigen u.a. auch anerkannte Fortbildungsabschlüsse wie Meister-/ Techniker, Fachwirte IHK oder andere gleichwertige Fortbildungen.

Studieninteressierte mit einer FH-Reife oder fachgebundenen Hochschulreife können über eine Delta-Prüfung die Zugangsberechtigung zum BA Betriebliche Bildung erhalten. Diese wird z.B. einmal pro Jahr an der Universität Mannheim angeboten.
Deltaprüfung an der Universität Mannheim

Die HZB kann während des Studiums durch den Erwerb des Fortbildungsberufes „Aus- und Weiterbildungspädagoge/-pädagogin“ oder des Fortbildungsberufes „Berufspädagoge/-pädagogin“ erworben werden. Die Fortbildungsprüfungen finden an einer IHK statt, z.B. an der IHK Konstanz. Bei Bedarf bieten wir in Kooperation mit der HRM-Akademie zusätzlich eine spezifische Prüfungsvorbereitung an.

Berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten können nach §32, Absatz 4, Landeshochschulgesetz (LHG-BW, 2005) auf ein Hochschulstudium angerechnet werden, wenn

  • die Voraussetzungen für den Hochschulzugang erfüllt sind und
  • Gleichwertigkeit zwischen den anzurechnenden Kenntnissen und den Studien- und Prüfungskompetenzen gegeben ist.
  • Berufliche Kenntnisse dürfen höchstens 50% des Umfangs des Hochschulstudiums ersetzen (KMK, 2002, S. 2, LHG-BW, 2005, § 59).
  • Die Prüfungen und die Anrechnung werden durch die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd vorgenommen.

Pauschal anerkannt und zu hohen Anteilen auf das Studium angerechnet werden die Fortbildungsabschlüsse „Aus- und Weiterbildungspädagoge/-pädagogin“ sowie „Berufspädagoge/-pädagogin“.